Corona-Lockerungen in der Gastronomie: Reservierungspflichten und Kundendatenerfassung
- Alle Bundesländer haben in den letzten Tagen Lockerungen in der Gastronomie bekanntgegeben.
Viele Auflagen fordern eine Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung von Gästen oder sogar Reservierungspflichten.
Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag unsere Lösung vor und geben am Ende einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen der Länder.
Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen sorgen für ein Aufatmen in der Branche. Gleichzeitig führen die damit verbundenen Auflagen zu großen Herausforderungen und das bei eingeschränkten Umsatzmöglichkeiten aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen und verringerten Öffnungszeiten. Auch die Umsetzung der Hygienekonzepte und Abstandsgebote erfordern Zeit und Aufwand. Daher möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie einfach und digital Reservierungspflichten der Länder umsetzen und gleichzeitig Ihre Gäste für eine Nachverfolgung erfassen können.
Umsetzung der Reservierungspflichten
In Bayern und Niedersachsen besteht für die Öffnung der Gastronomie eine Reservierungspflicht, in Rheinland-Pfalz eine Vorbuchungspflicht und in weiteren Ländern wird eine Reservierung offiziell empfohlen. Eine Aufstellung der Auflagen der einzelnen Länder haben wir Ihnen am Ende des Beitrags zusammengestellt.
Zur Umsetzung dieser Pflichten ist ein Online-Reservierungssystem von großem Vorteil, da der Reservierungsprozess automatisch und 24/7 läuft, ohne dass Sie Mehrarbeit haben und alles per Telefon erledigen müssen. Zudem ist es für Ihre Gäste ein einfacher Weg direkt und auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten über Ihre Webseite reservieren zu können. Legen Sie im Reservierungstool selbst fest, dass beispielsweise nur 50% Ihrer Tische gebucht werden können, um Auslastungsgrenzen einzuhalten. Auch Gästedaten haben Sie online direkt zur Verfügung, da Ihre Gäste diese bei Reservierung selbst eingeben. Diese Daten sind ebenfalls für eventuelle Nachverfolgungen von Infektionsketten vorgeschrieben.
Ein weiteres Plus eines Reservierungssystems ist die Möglichkeit, die reduzierten Sitzplätze bestmöglich auszulasten. Da alle Gäste vorab reservieren müssen, lässt sich die Belegung der einzelnen Tische sehr genau planen und optimieren, z. B. mit festen Belegungszeiten. Durch diese optimale Auslastung generieren Sie mehr Umsatz pro Sitzplatz.

Unser Online-Reservierungssystem von bonVito bietet Ihnen folgende nützliche Funktionen:
- Übersichtliche Gäste-Datenbank zur Erfassung und Verwaltung der Gäste-Daten (insbesondere für die aktuellen Auflagen ein sehr wichtiger Bestandteil)
- HTML-Schnipsel zur einfachen Einbindung des Reservierungssystems auf Ihrer Webseite, d. h. Sie brauchen keine Programmierkenntnisse
- Vergabe von Auslastungsgrenzen
- Bei Vollauslastung Ihrer Kapazitäten werden Ihre Online-Bucher direkt auf die nächstmögliche Uhrzeit hingewiesen
- Durch die automatische Berücksichtigung der aktuellen Belegung und des aktuellen Reservierungsstandes kann Ihr Kunde auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten sehen, wann er bei Ihnen essen gehen kann.
- Das System bestätigt eine Reservierung bei entsprechender Verfügbarkeit automatisch, sodass keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Ihr Kunde bekommt automatisch eine Reservierungsbestätigung via E-Mail
- Vielfältige Auswertungsmöglichkeiten (durchschnittliche Auslastung, durchschnittliche Belegung, durchschnittlicher Umsatz, Anzahl der Reservierungen nach Typ, Anzahl der No-shows)
- Blacklist-Funktion : Nicht erschienene Kunden können Sie auf einer Blacklist speichern (insbesondere bei Reservierungspflicht und Auslastungsgrenzen sehr wichtig, da jeder frei bleibende Tisch noch mehr ins Gewicht fällt)
- Mögliche Kassenintegration: Durch die mögliche Echtzeitanbindung an die Kasse sind auch kurzfristige Internetreservierungen möglich ohne (Tisch-)kontingente im Vorhinein zu blockieren. Natürlich kann das Reservierungssystem auch ohne Kasse allein über die Weboberfläche genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.vectron-systems.com/de/tischreservierung
Oder lassen Sie sich direkt von Ihrem Händler beraten: https://www.vectron-systems.com/de/vectron-haendlersuche/
Umsetzung der Datenerfassung Ihrer Kunden
Alle Bundesländer verlangen von Gastronomen Daten zur Kontaktnachverfolgung von ihren Gästen bzw. Anwesenheitslisten, die mindestens Name, Adresse und Kontaktdaten des Gastes enthalten. Die Details dieser Auflagen sind pro Land unterschiedlich. Wir haben Ihnen diese am Ende des Beitrags zusammengestellt.
Sofern Sie kein Reservierungssystem nutzen möchten, das die Auflagen zur Kontakterfassung und -nachverfolgung automatisch berücksichtigt, können Sie auch die Kontaktverwaltung unserer Vectron-Kassen nutzen. Mit der Software Vectron-Contacts lassen sich neue Kontakte entweder im Verwaltungsbackend am PC einpflegen oder aber direkt in der Kasse vor Ort. Einzelne Kassentransaktionen lassen sich Kunden zuordnen, sodass Sie wissen, wann genau und wie lange Ihr Gast bei Ihnen war. Auch dies wird von einigen Ländern gefordert.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.vectron-systems.com/de/software/backoffice/vectron-contacts/
Oder lassen Sie sich direkt von Ihrem Händler beraten: https://www.vectron-systems.com/de/vectron-haendlersuche/
Lockerungs-Auflagen der einzelnen (Bundes-)Länder
- Öffnung der Gastronomie ab dem 18. Mai (Außen- und Innenbereiche)
- Auflagen
- Verpflichtender Aushang außerhalb der Gaststätte über die Vorgaben
- Daten zur Kontaktnachverfolgung von allen Gästen
- Einschränkung von Öffnungszeiten
- Tische mit mindestens 1,5 Metern Abstand
- Gäste müssen sitzen
- Desinfektionsmittel oder Waschmöglichkeit am Eingang für Gäste
- Maskenpflicht für Beschäftigte (muss der Arbeitnehmer stellen)
- Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe
- Möglichst bargeldlose Bezahlung
- Ab dem 18. Mai Außengastronomie bis 20 Uhr
- Ab dem 25. Mai Innengastronomie bis 22 Uhr
- Auflagen
- Begrenzte Gästezahl
- Tischabstand von mindestens 2 Metern; Tische für Familienverbunde dürfen eingerichtet werden
- Besondere Desinfektion für Besteck und Gläser
- Maskenpflicht für Küche und Service, für Gäste bis Platzeinnahme und beim WC-Gang
- Eigene Hygiene-Konzepte liegen vor
- Maßnahmen zur Abstandeinhaltung: etwa getrennte Ein- und Ausgänge oder Reservierungspflicht
- Ab dem 15. Mai können Restaurants und Gaststätten wieder öffnen
- Auflagen:
- Öffnungszeiten maximal von 6 bis 22 Uhr
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
- Besucherzahl muss reguliert werden
- Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für das Servicepersonal
- Systeme zur Nachverfolgung empfohlen
- Anwesenheitsliste (Name, Adresse, Kontaktdaten). Daten müssen nach 4 Wochen gelöscht werden.
- Ab dem 15. Mai können Restaurants und Gaststätten wieder öffnen
- Auflagen
- Öffnungszeiten maximal von 6 bis 22 Uhr
- Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln
- Möglichkeiten zur Reservierung und zur Kontaktnachverfolgung werden dringend empfohlen.
- Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants und Kneipen öffnen
- Auflagen
- Schutzkonzept mit Hygieneplan und Regelungen zum Arbeitsschutz müssen erstellt werden
- Abstandsregeln und Arbeitsschutzstandards müssen eingehalten und die Gäste auf diese hingewiesen werden
- 1,5 m Abstand maßgeblich
- Gaststätten sind verpflichtet Namen und Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung zu dokumentieren
- Gast muss Dokumentation zustimmen
- 3 Wochen aufzubewahren
- Gäste dürfen nur bedient werden wenn diese mit Dokumentation einverstanden sind
- Restaurants, Gaststätten, Cafés, Schankwirtschaften und Hotelrestaurants dürfen ab dem 13. Mai wieder Gäste empfangen
- Keine Beschränkungen der Öffnungszeiten
- Auflagen
- Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gästen muss gewährleistet sein
- Alternativ kommen Trennwände in Frage
- Alle Gäste müssen registriert werden
- Es muss darauf geachtet werden, dass sich am Eingang der Lokale keine Menschenansammlungen bilden
- Ab dem 15. Mai dürfen Restaurants und Gaststätten öffnen
- Auflagen
- Einlass: max. eine Person je Grundfläche von 5 Quadratmetern
- Mindestabstand 1,5 Metern zwischen Personen (Ausnahme eigener plus ein weiterer Hausstand), oder geeignete Trennvorrichtungen
- Mund-Nasen-Bedeckung: verpflichtend für Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte
- Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung
- Weitere geeignete Hygienemaßnahmen treffen und überwachen
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen
- Aufnahme von Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Ab dem 9. Mai öffnen Restaurants
- Auflagen
- Öffnungszeiten von 6 bis 21 Uhr
- Verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften
- Maximal 6 Erwachsene pro Tisch (Gäste müssen sitzen)
- 1,5 Meter Abstand zwischen fremden Menschen
- Mund-Nasen-Schutz für Servicepersonal verpflichtend (nicht für Gäste am Tisch)
- In der Regel vorab Reservierung der Tische
- Kontaktdaten der Hauptperson zur Nachverfolgung bei Reservierung oder vor Ort
- Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung am Tisch
- Ab dem 11. Mai öffnen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten
- Vorgaben
- Belegung von max. 50 % der Plätze
- Reservierungspflicht
- Kontaktdatenerfassung der Kunden
- Untersagung von Selbstbedienung / Buffet
- Abstandsregelungen
- Hygieneanforderungen
- Ab dem 11. Mai öffnet die Gastronomie innen sowie außen
- Vorgaben
- Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet
- Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe
- Mindestabstand zwischen den Tischen: 1,5 Meter
- Keine Begrenzung der Gästezahl oder Öffnungszeiten
- Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig
- Platzanweisungen und namentliche Registrierungen sollen die Nachverfolgung ermöglichen
- Bars bleiben vorerst geschlossen
- Ab dem 13. Mai öffnet die Gastronomie innen sowie außen
- Auflagen
- Bewirtung nur an Tischen
- Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen (Reservierungspflicht)
- Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants, Cafés, Kantinen oder Kneipen öffnen
- Auflagen
- Die Öffnungszeiten sind auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
- Bewirtung nur am Tisch
- Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten
- Mindestabstand 1,5 Meter
- Kein Thekenbetrieb
- Nachverfolgung: Über Reservierungen, alternativ ein Kontaktdatenblatt vor Ort
- Ab dem 15. Mai dürfen Gastronomie-Betriebe wieder öffnen
- Auflagen
- Abstand von 1,5 Metern zwischen Tischen
- Mund-Nasen-Schutz für Servicekräfte
- Speise- und Getränkekarten abwischbar
- Tischgedecke wie Salz- und Pfefferstreuer zum Einmalgebrauch
- Ab dem 22. Mai sollen Restaurants wiedereröffnen können
- Auflagen
- Bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch)
- Abstandsgebote
- Hygienemaßnahmen
- Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen
- Keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innengastronomie
- Auflagen
- Pro Gastraum sind maximal 50 Gäste zulässig.
- Grundsätzlich: Tische für zwei Personen vorsehen
- Gruppen sind erlaubt im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln, aber: Abstand zwischen Gruppen von mindestens 1,50 Metern, daher keine Platzierung Rücken an Rücken ohne Schutzwand
- Reservierung unter Angabe sämtlicher Gästenamen, -anschriften und einer Kontakttelefonnummer
- Die Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen.
- Öffnung der Gastronomie zum 15. Mai
- Einige Auflagen:
- 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Gästen und Personal unter Nutzung von Barrieren wie Tabletts oder Servierwagen
- Durchdringung von Außengastronomie und Fußgängerverkehr unterbinden
- Keine Selbstbedienung/Buffets, sofern die Hygienemaßnahmen nicht realisiert werden können
- Vorhalten von Desinfektionsmöglichkeiten, häufigere Desinfektion etwa von WCs, aber auch Speisekarten etc.
- Mitarbeiterschulungen zu den Maßnahmen
- Spülgänge bei 60 Grad
- Ab dem 11. Mai dürfen Gastronomen unter strengen Auflagen wieder Gäste empfangen
- Auflagen
- An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen
- Davon ausgenommen
- Eltern mit Kindern
- die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie
- Gäste sollen sich beim Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife oder mit Händedesinfektionsmittel desinfizieren können
- Von jedem Gast werden die Kontaktdaten und die Tischnummer erfasst, sofern vor Ort konsumiert wird
- Nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie muss dies nicht
- Die Daten sind 14 Tage aufzubewahren und danach vollständig zu vernichten
- Zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, so entfällt der Mindestabstand
- Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen
- Organisatorische Maßnahmen sollten vom Betrieb geprüft / getroffen werden, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann
- Wird der Abstand von 2 Metern im Service unterschritten, wird das Tragen einer Hygienemaske oder eines Gesichtsvisiers empfohlen (keine Pflicht)
- Den Betrieben steht frei, weitere Maßnahmen zu ergreifen
- Öffnung ab dem 15. Mai
- Folgende Verhaltensregeln wurden von der Bundesregierung Österreichs und der Wirtschaftskammer Österreich festgelegt
- Gastronomiebetriebe dürfen zwischen 6:00 und 23:00 Uhr von Gästen betreten werden
- Der Konsum von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle ist nicht erlaubt
- Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens 1 Meter bestehen
- Diese Einschränkung entfällt bei räumlicher Trennung.
- Besuchergruppen dürfen maximal aus 4 Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder bestehen (bei Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, kann die Besuchergruppe auch größer sein).
- In geschlossenen Räumen müssen Gäste durch den Betreiber oder einen Mitarbeiter zu den Tischen gebracht werden
- Das Personal muss eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen (d. h. Mund-Nasen-Schutz, dazu zählen auch Gesichtsvisiere)
- In geschlossenen Räumen haben Kunden beim erstmaligen Betreten ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- zusätzlich muss ein Abstand von mindestens 1 Meter zu fremden Personen eingehalten werden
- Verlässt der Gast den Tisch, muss nur mehr der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden, die Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt.
- Am Tisch dürfen sich keine Gegenstände befinden, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind (z. B. Salzstreuer)
- Selbstbedienung ist nur zulässig, wenn die Speisen und Getränke vom Betreiber oder einem Mitarbeiter ausgegeben werden oder zur Entnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke
- Die Abholung vorbestellter Speisen ist weiterhin möglich, wobei auch nicht vorbestellte Getränke mitgenommen werden dürfen
Quellenangaben der Lockerungs-Bestimmungen
Eine gute Übersicht der Beschlüsse mit weiteren Quellenangaben finden Sie hier: https://gastgewerbe-magazin.de/welche-regeln-und-termine-gelten-in-welchem-bundesland-29591?utm_source=GGM-Mailing-2019&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=20190626_GGM-NL&sPartner=20190626_GGM-NL
Weitere Quellen:
www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Hamburgs-Gastronomie-darf-oeffnen,gastronomie176.html
https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=334984
Stand der Informationen: 12.05.2020. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Die Aufstellung ist nur ein kleiner Auszug aus den Länderbestimmungen hinsichtlich Kontakterfassung und Reservierungspflichten. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Presseseiten Ihres Landes.
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