Informationen zur Anbindung und Inbetriebnahme von Waagen
- In den letzten Wochen sind bei uns vermehrt Meldungen eingetroffen, dass die Eichbehörden in Deutschland die im April letzten Jahres beschlossene Änderung des Mess- und Eichgesetzes hinsichtlich der Nutzung von Waagen aktuell beginnen durchzusetzen.
Unabhängig von der direkten Anbindung einer Waage an ein Kassensystem ist es nun notwendig ein neues oder erneuertes Messgerät innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Behörde zu melden. Diverse Links zu offiziellen Merkblättern sowie weitere Informationsquellen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Veröffentlichte Merkblätter diverser Behörden in Deutschland:
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin
- Eichdirektion Nord (inkl. Anleitung und weiterführender Informationen)
- Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen: Infoblatt Neues Eichrecht Verwender
- Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen: Programm Metrologische Überwachung 2017
Weitere Links zu den relevanten Gesetzesgrundlagen:
- Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)
§ 32 Anzeigepflicht - Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)
§ 37 Eichung und Eichfrist - Richtlinie 2014/31/EU
- Richtlinie 2014/32/EU
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