Informationen zur Anbindung und Inbetriebnahme von Waagen

 -  In den letzten Wochen sind bei uns vermehrt Meldungen eingetroffen, dass die Eichbehörden in Deutschland die im April letzten Jahres beschlossene Änderung des Mess- und Eichgesetzes hinsichtlich der Nutzung von Waagen aktuell beginnen durchzusetzen.

Unabhängig von der direkten Anbindung einer Waage an ein Kassensystem ist es nun notwendig ein neues oder erneuertes Messgerät innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Behörde zu melden. Diverse Links zu offiziellen Merkblättern sowie weitere Informationsquellen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Veröffentlichte Merkblätter diverser Behörden in Deutschland:

Weitere Links zu den relevanten Gesetzesgrundlagen: