TSE-Frist 30.09.2020: Was ist zu beachten?
- Bedingt durch die Corona-Pandemie endet am 30. September 2020 die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal.
Die KassenSichV 2020 ist eine Verordnung des Finanzministeriums zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen. Ab dem 30.09.2020 (teilweise Fristverlängerung bis zum 31.03.2020) müssen Registrierkassen in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Bei Nichtbeachtung der Verordnung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bedingt der Corona-Pandemie gab es in einigen Bundesländern teilweise eine Fristverlängerung.
Was ist eine TSE?
Eine TSE ist eine Sicherheitseinrichtung zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Mögliche Speichermedien sind z. B. microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen. Es gibt auch TSE, die in einem lokalen Netzwerk von mehreren Kassensystemen genutzt werden können. Falls Sie ein Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE schützen, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.
Welche Funktionen hat eine TSE?
Eine TSE hat die folgenden wesentlichen Funktionen:
- Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
- Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
- Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
- Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint
Wir geben Ihnen einen Überblick der Fristen pro Bundesland:
- Bis zum 30.08.2020 muss ein Auftrag mit einem konkreten Termin für den Einbau einer TSE erteilt worden sein
- Bis zum 31.03.2021 muss die TSE in der entsprechenden Kasse verbaut sein
- Bis zum 31.08.2020 muss ein verbindlicher Auftrag für den Einbau einer TSE erteilt worden sein
- Bis zum 31.03.2021 muss die TSE in der entsprechenden Kasse verbaut sein
- Bis zum 30.09.2020 muss in jeder Kasse eine TSE verbaut sein
- Alle Buchungen ohne TSE sind nach dem 30.09.2020 illegal
- Bis zum 30.09.2020 muss ein verbindlicher Auftrag für den Einbau einer TSE erteilt bzw. die benötigten TSE bestellt worden sein
- Bis zum 31.03.2021 muss die TSE in der entsprechenden Kasse verbaut sein
Disclaimer
Die Vectron Systems AG übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Kontakt
Kritik, Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns oder lassen Sie sich von einen Händler in Ihrer Nähe persönlich beraten.