Kassenmeldepflicht 2025

Die Kassenmeldepflicht kommt im Jahr 2025 auf alle Betreiber elektronischer Kassensysteme zu. Damit du dich bestmöglich auf die neue Regelung vorbereiten kannst, haben wir alles Wissenswerte auf dieser Seite zusammengetragen. 

Was muss ich zur Kassenmeldepflicht wissen?

Die Kassenmeldepflicht 2025 ist eine neue Regelung in Deutschland, die sicherstellen soll, dass alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, diese beim Finanzamt melden. Das Ziel ist es, Steuerbetrug zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit von Einnahmen zu verbessern.

  • Wer ist betroffen? Alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, wie zum Beispiel Gastronomiebetriebe, Bäckereien oder Einzelhändler.

  • Was muss gemeldet werden? Du musst dem Finanzamt mitteilen, welches Kassensystem du nutzt. Dazu gehören Informationen wie:

  • Wie funktioniert die Meldung? Das Ganze läuft über das Online-Portal „Mein ELSTER“ des Finanzamts. Folgende Möglichkeiten stehen für die Übermittlung zur Auswahl:
    • Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“ auf elster.de
    • Upload einer XML-Datei in MEIN ELSTER auf elster.de
    • Datenübertragung aus einer Software via ERiC-Schnittstelle 

  • Bis wann muss das passieren? Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Kassensysteme ist die Mitteilung bis zum 31. Juli 2025 vorzunehmen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Kassensysteme sind jedoch innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Das gilt auch für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Kassen. Als Außerbetriebname gelten hier Verkauf, Schenkung, Rückgabe nach Miete, Leasing, Verschrottung und Diebstahl. 
  • Was passiert, wenn du die Pflicht ignorierst? Es können Strafen oder Bußgelder drohen, wenn die Kasse nicht rechtzeitig gemeldet wird. Außerdem riskierst du, dass das Finanzamt deine Buchhaltung besonders genau prüft.
  • Warum gibt es die Pflicht? Um sicherzustellen, dass Kassensysteme manipulationssicher sind und alle Einnahmen korrekt erfasst werden. Es geht darum, Steuerehrlichkeit zu fördern.

Wie unterstützt Vectron?

Wir bieten unseren myVectron-Kunden die Möglichkeit, die Mitteilung über das Kunden-Portal zu erstellen. Diese kann dann als XML-Datei in MEIN ELSTER hochgeladen werden.  

Das hat folgende Vorteile:

  • Zeitersparnis: Die relevanten Daten zur Hardware und TSE werden automatisch aus der Kasse übernommen. Auch die automatische Übernahme der Informationen zum Steuerpflichtigen aus myVectron beschleunigt das Ausfüllen des amtlichen Formulars.
  • Sicherheit: Die Daten werden mittels geeigneter Prüfmechanismen geprüft.
  • Unterstützung: Steuerberater können dich bei der Kassenmitteilung über myVectron unterstützen.
  • Kosten: Diese Lösung ist für unsere myVectron-Kunden kostenlos.

Bei Verwendung älterer Kassensoftware kann ein Update erforderlich sein, damit die benötigten Daten automatisch in das Meldeformular in myVectron übertragen werden. Wende dich für diese Aktualisierung am besten an deinen Vectron Fachhändler.

Die wichtigsten Fristen der Kassenmeldepflicht

Anschaffung vor dem 01.07.2025

Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden/werden, sind bis zum 31.07.2025 zu melden

Außerbetriebnahme vor dem 01.07.2025

Kassen, die vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen wurden/werden, sind nicht meldepflichtig

Anschaffung nach dem 01.07.2025

Kassen, die nach dem 01.07.2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden

Außerbetriebnahme nach dem 01.07.2025

Kassen, die nach dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme gemeldet werden

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