Digital Jetzt

Bis zu 50.000 € für Digitalisierung

Gerade in der Coronakrise stellten viele Betriebe fest, dass mehr Digitalisierung oft auch mehr Umsatz bedeutet. Doch wie können kleine und mittlere Unternehmen z. B. die Anschaffung neuer Hardware finanzieren? Eine Möglichkeit bietet die Förderung „Digital Jetzt“, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für digitale Investitonen bereitstellt. Mit bis zu 50.000 Euro werden Investitionen sowohl in digitale Technologien als auch in die Qualifizierung von Mitarbeitern gefördert. Hardware und Software mit neuen Funktionen zur besseren Vernetzung des Unternehmens stuft das BMWi als besonders förderungswürdig ein. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Vor allem kleine Betriebe können hier von "Digital Jetzt" profitieren, da bei ihnen die Förderquote am höchsten ist. Hier die Staffelung: 

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %

Wenn Sie z. B. die Anschaffung eines digitalen Kassensystems oder einer Cloud-Lösung von Vectron fördern lassen wollen, sind die Voraussetzungen im folgenden Abschnitt zu erfüllen.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Förderung "Digital Jetzt" beantragen zu dürfen:

  • Das Unternehmen muss 3 bis 499 Mitarbeiter beschäftigen und den Förderzielen (Anschaffung digitaler Technologien, Qualifizierung) entsprechende Investitionen planen. 
  • Im Förderantrag muss das Digitalisierungsvorhaben oder die Qualifizierungsmaßnahmen beschrieben werden.
  • Der Antrag muss den aktuellen Stand der Digitalisierung und die Investitionsziele zeigen.
  • Das Unternehmen hat eine Betriebsstätte oder seinen Sitz in Deutschland. Dort erfolgt auch die Investition.
  • Das Digitalisierungs-Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Die Verwendung der Fördermittel muss nachgeweisen werden können.
  • Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 über das Antragstool zu stellen. Nach der Registrierung wird in einem monatlichen Losverfahren ermittelt, wer einen Antrag einreichen kann. 

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in diesem Artikel.

Können wir Sie weiter unterstützen?

Wir hoffen, dass wir Sie mit diesen Informationen und Links in der schweren Zeit unterstützen können. Selbstverständlich stehen wir unseren Partnern auch persönlich zur Verfügung: 

Telefonisch: +49 251 2856150

Per Mail: info@vectron.de

Disclaimer

Die Vectron Systems AG übernimmt keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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