Vectron Systems AG: Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Aufforderung zur Entgegennahme der neuen Aktien gemäß § 214 AktG

Vectron Systems AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

14.07.2017 / 11:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die ordentliche Hauptversammlung der VECTRON Systems AG vom 23. Juni 2017 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 1.649.999,00 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 4.949.997,00 auf EUR 6.599.996,00 zu erhöhen. Ausgegeben werden 4.949.997 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, die an die Aktionäre im Verhältnis 1:4 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2017 gewinnberechtigt. Der Beschluss und die entsprechende Satzungsänderung sind am 07. Juni 2017 (Kapitalerhöhung) und 13.07.2017 (Aktiensplit) in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Münster eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 6.599.996,00 und ist eingeteilt in 6.599.996 auf den Inhaber lautende Stückaktien.



Die Stückaktien der Vectron Systems AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Vectron Sytems AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.



Am 18. Juli 2017 ist der letzte Handelstag vor Kapitalberichtigung DE000A0KEXC7 im Freiverkehr im Segment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse.



An der Börse werden die Aktien ab 19. Juli 2017 Ex-Kapitalberichtigung gehandelt.



Record Date für die Ermittlung des berechtigten Bestandes nach Börsenschluss der neuen Aktien (Gratisaktien) ist der Bestand nach Börsenschluss am 20. Juli 2017. Für eine (1) Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0KEXC7) werden am 21. Juli 2017 zusätzlich drei (3) Bonusaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0KEXC7) in die Depots der Aktionäre eingebucht.









Kontakt:

Thomas Stümmler

Vectron Systems AG

Willy-Brandt-Weg 41

48155 Münster, Germany

phone +49 (0)251 2856 - 0

fax +49 (0)251 2856 - 564

www.vectron.de

ir@vectron.de

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