Vectron Firmengebäude in Münster

Hinweis auf die Verschmelzung der Posmatic GmbH mit der Vectron Systems AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Vectron Systems AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Posmatic GmbH, einer Tochtergesellschaft der Vectron Systems AG mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16489, deren Stammkapital vollständig von der Vectron Systems AG gehalten wird, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. l Nr. l i. V. m. §§ 46 ff. UmwG). Der Verschmelzungsvertrag wurde am 10. April 2026 beurkundet.

Ein Beschluss der Hauptversammlung der Vectron Systems AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Posmatic GmbH ist nicht erforderlich, weil die Vectron Systems AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Posmatic GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG).

Aktionäre der Vectron Systems AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Vectron Systems AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Vectron Systems AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 13.  April 2026 sind für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Vectron Systems AG und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der Posmatic GmbH über die Internetseite der Vectron Systems AG (https://www.vectron-systems.com/de/verschmelzung-posmatic) zugänglich.
 

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