Directors’ Dealings

Nach Art. 19 MAR sind Directors der Vectron Systems AG dazu verpflichtet, Geschäfte mit Vectron Systems Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, sowie Emissionszertifikaten zu melden, sobald die Gesamtsumme dieser Geschäfte einen Betrag von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreitet. Die Meldepflicht obliegt auch natürlichen und juristischen Personen, die in enger Beziehung zu o.g. Personenkreis stehen. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.

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