Zertifizierte TSE Pflicht

Immer auf der sicheren Seite

Letzte Frist endete am 31.12.22!

Was ist eine Technische Sicherheitseinrichtung?

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch was ist das überhaupt? Eine TSE ist eine Sicherheitseinrichtung zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Mögliche Speichermedien sind z. B. microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen. Es gibt auch Technische Sicherheitseinrichtungen, die in einem lokalen Netzwerk von mehreren Kassensystemen genutzt werden können. Falls Sie ein Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE schützen, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.

     

Welche Pflichten gelten für ältere Kassen?

Bestehende Kassensysteme müssen nachträglich mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden, sofern diese Nachrüstung bauartbedingt technisch grundsätzlich möglich ist. Wenn keine Nachrüstung möglich war und weitere Voraussetzungen vorlagen, durften die Geräte noch bis Ende 2022 weiterverwendet werden.

Die folgenden Vectron-POS-Systeme können mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden:

Am 31.12.2022 lief die letzte TSE-Frist ab. Seitdem dürfen Kassen, die bauartbedingt nicht mit einer TSE aufrüstbar sind und zwischen dem 25.11.2010 und 01.01.2020 angeschafft wurden, nicht mehr betrieben werden. Nicht nachrüstbar sind diese Vectron-Kassensysteme:

  • Vectron POS SteelTouch
  • Vectron POS Mini (64 Bit)
  • Vectron POS Vario
  • Vectron POS ColorTouch (64 Bit)
  • Vectron POS Modular
  • Vectron POS MobilePro
  • Vectron POS MobileXL
  • Vectron POS MobilePad
  • Vectron POS Micro2

Vorteile der Hardware-TSE gegenüber einer Cloud-Lösung

Viele Gründe sprechen für die Lösung von Vectron:

  • Sicherheit: Eine nicht zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung, z.B. im Falle einer Cloud-TSE für IOS-Systeme, ist keine ausreichende Sicherheitslösung. (Siehe hier: Stellungnahme Landesamt für Steuern Niedersachsen)
  • Praxiserprobt: Die Hardware-TSE ist heute schon ausgereift, da sie seit Ende 2019 im Praxiseinsatz ist.
  • Verfügbarkeit: Die Hardware-TSE-Lösung von Vectron ist über unsere Handelspartner schnell verfügbar.
  • Zuverlässigkeit: Keine Abhängigkeit von einer stabilen Internetverbindung. Die Hardware-TSE-Lösung kann sogar dauerhaft komplett offline eingesetzt werden.
  • Erhöhte Datensicherheit: Die Daten der Technischen Sicherheitseinrichtung stehen sowohl lokal auf der Hardware-TSE als auch als Sicherheits-Kopie in der Cloud zur Verfügung (z. B. mittels dem myVectron Digitalpaket).
Sind die TSE von Vectron zertifiziert?

Sind die TSE von Vectron zertifiziert?

Ja, die Swissbit-TSE für die Vectron-Kassensysteme sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das ermöglichte uns, seit Dezember 2019 bereits über 70.000 Technische Sicherheitseinrichtungen an unsere Händler auszuliefern. Bei uns erhältlich sind derzeit Hardware-Sicherheitseinrichtungen in Form einer microSD-Karte oder eines USB-Sticks.

Welche Funktionen hat eine Technische Sicherheitseinrichtung?

Eine Technische Sicherheitseinrichtung hat die folgenden wesentlichen Funktionen:

  • Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
  • Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
  • Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der Technischen Sicherheitseinrichtung abgelegten Daten.
  • Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.

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Die Vectron Systems AG übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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