Seit dem 2. November 2020 müssen Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie auf der Website der Bundesregierung einsehen.
Für alle von der Schließung betroffenen Unternehmen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. "Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben." (Quelle: Bundesregierung). Einen Beitrag mit allem Wissenswerten zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe finden Sie auf der Website des DEHOGA Bundesverbands. Weitere ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe der Bundesregierung sowie zu den entsprechenden Anträgen finden Sie hier.
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu Wirtschaftshilfen, sowie Maßnahmen und Tipps zusammengestellt. So bleiben Sie auch im zweiten Lockdown handlungsfähig.
Informationen zu Wirtschaftshilfen
Allgemein:
- Informationen zur Überbrückungshilfe | Bundesregierung
- Informationen für Unternehmen und Selbstständige | Bundesregierung
- Wichtige Informationen für Gastronomen und Hoteliers | DEHOGA Bundesverband, Corona-Übersichtsseite mit Informationen zu Wirtschaftshilfen, Überbrückungshilfen, Arbeitsrecht, Vorlagen, etc.)
- Wichtige Informationen für Unternehmer im Gastgewerbe I DEHOGA Bundesverband
- Handlungsempfehlungen zur Wiedereröffnung der Gastronomie I DEHOGA Niedersachsen (Aufgeführte gesetzliche Regelungen gelten für Niedersachsen)
Arbeitsrecht:
- Informationen und Anträge zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld I Bundesagentur für Arbeit
Achtung: Bei der Agentur für Arbeit gibt es zur Anzeige des Arbeitsausfalls auch Fristen. Je schneller man handelt, desto besser. - Checkliste bei Liquiditätsproblemen I IHK Düsseldorf
Finanzielle Unterstützung:
- Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Förderdatenbank mit Corona-Hilfen I Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Förderprogramme der Bundesländer I Spiegel Online
- KfW-Corona-Hilfe I Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Steuerliche Hilfen I Haufe Online Redaktion
Im Rahmen wirtschaftlicher Beeinträchtigungen hat man die Möglichkeit zu speziellen steuerlichen Hilfsangeboten der Finanzämter. So kann man beispielsweise auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer herabsetzen oder sogar komplett aussetzen.
Wir empfehlen: Frühzeitig Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen und steuerliche Hilfsangebote erfragen. Bis zum 31.12.2020 wird sogar auf Vollstreckungsmaßnahmen, wie Kontopfändungen, verzichtet, wenn Sie unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.
Speziell für Bäcker:
Informationen und Tipps für Bäcker I Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
Coronavirus-Hilfe in Österreich:
Härtefall-Fonds für Unternehmen I Österreichische Bundesregierung
Coronavirus-Hilfe in der Schweiz:
Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft I Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Unsere Tipps
- Coupon-Kampagne aufsetzen
Zur Steigerung Ihrer Liquidität kann eine Coupon-Kampagne beitragen. Verkaufen Sie beispielsweise ein Menü oder ein anderes beliebiges Produkt über einen Coupon, den Ihre Kunden nach Wiedereröffnung Ihres Lokals einlösen können. In unserem Blog-Beitrag stellen wir eine mögliche Coupon-Aktion vor.
- (Online-) Gutscheine anbieten
Gerade zu Weihnachten sind Gutscheine ein beliebtes Geschenk. Nutzen Sie diesen daher auch als zusätzliche Einnahmequelle für schnelle Liquidität. Welche Möglichkeiten Ihnen Gutscheine bieten, erfahren Sie ebenfalls am Beispiel von bonVito hier im Vectron-Blog.
- Abhol-Service und/oder Lieferservice anbieten
Verwöhnen Sie Ihre Gäste weiterhin mit Speisen zum Abholen. Prüfen Sie zudem die Möglichkeit einer Lieferung. Ihre Gäste werden sich über Ihr Angebot freuen und Sie unterstützen.
- Kassen mit TSE leasen
Sofern Sie Ihre Kasse noch nicht mit einer TSE aufgerüstet haben, schauen Sie sich nach kostengünstigen Möglichkeiten um. Vectron bietet Ihnen mit einem speziellen Leasingangebot "Leasing 45" eine kostengünstige Möglichkeit, neue Kassensysteme zu nutzen und gleichzeitig die vorgeschriebenen Fiskal-Anforderungen zu erfüllen.
Können wir Sie weiter unterstützen?
Wir hoffen, dass wir Sie mit diesen Tipps und Links in der schweren Zeit unterstützen können. Selbstverständlich stehen wir unseren Partnern auch persönlich zur Verfügung:
Telefonisch: +49 251 2856150
Per Mail: [email protected]
Disclaimer
Die Vectron Systems AG übernimmt keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine medizinische oder steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher, medizinischer oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Facharzt oder Steuerberater.