Stellungnahme zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Stand Mai 2018 

Die Vectron Systems AG erklärt gemäß § 161 AktG, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017, zu befolgen. Aufgrund unternehmensspezifischer Begebenheiten kommt es zu nachfolgenden Ausnahmen:

D&O-Versicherung (3.8)
Für Organmitglieder ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Aufgrund der im Vergleich geringen Aufsichtsratsvergütung ist ein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat nicht vereinbart.

Corporate Governance Bericht / Erläuterungen (3.10)
Auf einen separaten Corporate Governance Bericht innerhalb des Geschäftsberichtes wird verzichtet, um Wiederholungen zu vermeiden. Die Erläuterungen von Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex sind auf der Homepage des Unternehmens einzusehen. Eine nochmalige Darstellung im Geschäftsbericht erfolgt nicht.

Compliance Management System (4.1.3)
Bei der aktuellen Unternehmensgröße und -struktur besteht kein Anlass, ein separates Compliance Management System sowie ein anonymes Meldeverfahren aufzubauen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien ist durch das Risikomanagementsystem und die bestehenden Berichts- und Kontrollstrukturen gewährleistet. Vorstand und Aufsichtsrat prüfen regelmäßig, ob die bestehenden Instrumente nach wie vor ausreichend sind.

Frauenanteil Führungspositionen (4.1.5)
Der Vorstand hält die Besetzung von Führungspositionen ausschließlich auf Basis fachlicher und persönlicher Eignung für sachgerecht. Zielgrößen für den Frauenanteil werden daher nicht festgelegt.

Vorstandsvorsitzender oder -sprecher (4.2.1)
Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Die Bestellung eines Vorsitzenden oder Sprechers wird als nicht sinnvoll erachtet.

Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (4.2.3)
Das Interesse an einer langfristigen Unternehmensentwicklung ist dadurch sichergestellt, dass die Vorstandsmitglieder wesentliche Aktionäre sind. Darüber hinaus stellt der variable Anteil nur einen geringen Anteil an der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder dar, so dass auf komplexe Konstruktionen verzichtet werden kann. Im Falle der Bestellung von Vorstandmitgliedern ohne wesentliche Kapitalbeteiligung wird ein abweichendes Modell für die variable Vergütung vereinbart.

Vergütungsbericht (4.2.5)
Die namentliche Offenlegung der Vorstandsvergütung und die Darlegung der Einzelkomponenten der Vergütung erfolgt im Anhang und Lagebericht der Gesellschaft. Zusätzliche tabellarische Ausführungen würden den Informationsgehalt nicht weiter erhöhen.

Altersgrenze Vorstand / Frauenanteil Vorstand (5.1.2)
Es ist keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder vorgesehen. Die fachliche Qualifikation des Vorstands spielt eine übergeordnete Rolle. Der Aufsichtsrat hält die Besetzung des Vorstands ausschließlich auf Basis fachlicher und persönlicher Eignung für sachgerecht. Zielgrößen für den Frauenanteil werden daher nicht festgelegt.

Bildung von Ausschüssen (5.2 / 5.3)
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Personen. Die Bildung von Ausschüssen jeglicher Art ist weder erforderlich noch sinnvoll.

Altersgrenze Aufsichtsrat (5.4.1)
Es ist keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen und keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat vorgesehen. Die fachliche Qualifikation des Aufsichtsrats spielt eine übergeordnete Rolle.

Transparenz (6.)
Es werden die Regularien des Börsensegments Scale angewendet.

Rechnungslegung (7.1.1)
Die Gesellschaft wird auch künftig die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form informieren, auch wenn derzeit keine Verpflichtung dazu besteht.

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